Sozialpädagogische Familienhilfe

Ambulante Hilfe zur Erziehung – Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII

Das Anliegen der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist es, Eltern aktiv und intensiv in der Wahrnehmung ihrer Erziehungs-, Versorgungs- und Bildungsaufgaben zu unterstützen. Dabei liegt die Betonung auf dem Vorrang des Erziehungsauftrages der Eltern und dem unterstützenden und ergänzenden Charakter der Sozialpädagogischen Familienhilfe als familienganzheitlichen Ansatz.

Hierbei wird den Familien bei regelmäßigen Besuchen durch Fachkräfte Unterstützung in folgenden Bereichen angeboten:

  • im Erziehungsverhalten
  • im Zusammenleben der Familie
  • im alltäglichen und lebenspraktischen Bereich
  • bei Kontakten außerhalb der Familie, z.B. Ämter, Institutionen und soziales Umfeld

Ziele / Angebote

Grundlage einer gelingenden Zusammenarbeit ist der Wunsch der Familie ihre schwierige Situation zu verändern. Das obere Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist es, die Familien zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen und sie sozial in ihr Lebensumfeld zu integrieren.

Teilziele des Projektes sind dabei sehr vielfältig und richten sich nach dem Einzelfall und dessen individuellem Bedarf, welcher unter Einbeziehung aller Beteiligten im Hilfeplanverfahren ermittelt wird. Mögliche Teilziele einer Sozialpädagogischen Familienhilfe sind:

  • Hilfe zur Selbsthilfe initiieren, Eigenverantwortlichkeit stärken sowie vorhandene Ressourcen im familiären und sozialen Umfeld ermitteln und stärken
  • Stabilisierung des Familiensystems
  • Aufbau und Stabilisierung sozialer und erzieherischer Kompetenzen
  • Konfliktlösungsstrategien, alternative Handlungsmuster und Verhalten in Krisensituationen erarbeiten
  • Schaffung bzw. Erhaltung einer Alltagsstruktur / problematische Alltagsstrukturen erkennen und optimieren

Aufnahme

Für jede Art der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII muss ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Referat Jugendhilfe (Allgemeiner Sozialer Dienst) gestellt werden. Im Rahmen des Wunsch und Wahlrechts darf jeder Antragssteller seine Vorstellungen über die gewünschte Hilfeart äußern. Die endgültige Entscheidung über die Hilfegewährung sowie der Art der Hilfe zur Erziehung und den Leistungserbringer, erfolgt in einer Teamentscheidung im Referat Jugendhilfe.

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Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt

HELP e. V.
Auer Straße 12
08294 Lößnitz

Tel.: 03771 / 5952727
Fax: 03771 / 595467
e-Mail: ambulantehilfen@help-aue.de