Erziehungsbeistand

Ambulante Hilfe zur Erziehung – Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII

In diesem Projekt unterstützen wir Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern oder sonstige Sorgeberechtigte, die durch Erziehungs- und Entwicklungsprobleme in ihrem Zusammenleben beeinträchtigt sind. Der Erziehungsbeistand kann, je nach Bedarf, bei der Vermeidung oder auch der Vorbereitung einer Fremdunterbringung unterstützend tätig sein sowie Jugendliche auf eine Verselbstständigung vorbereiten. Außerdem können Pflegeeltern oder auch unter Umständen junge Volljährige bei der Bewältigung besonderer Problemlagen unterstützt werden.

Ziele / Angebote

Der Mensch steht im Mittelpunkt – auch in diesem Projekt richten sich die Angebote und Ziele nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen. Bei allen Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII wird dieser Bedarf und die Ziele der Hilfe im so genannten Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII) unter Einbeziehung aller Beteiligten erarbeitet und festgeschrieben.

Mögliche Ziele einer Erziehungsbeistandschaft sind:

  • Kommunikation zwischen den Familienmitgliedern herstellen bzw. verbessern und so das Familiensystem stabilisieren
  • Hilfe zur Selbsthilfe fördern, Eigenverantwortlichkeit stärken sowie vorhandene Ressourcen im familiären und sozialen Umfeld ermitteln und stärken
  • Verselbstständigung der betreffenden Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen sowie Ablöseprozesse vom Elternhaus fördern
  • Aufbau und Stabilisierung sozialer und erzieherischer Kompetenzen
  • Konfliktlösungsstrategien, alternative Handlungsmuster und Verhalten in Krisensituationen erarbeiten
  • Schaffung bzw. Erhaltung einer Alltagsstruktur / problematische Alltagsstrukturen erkennen und optimieren

Aufnahme

Für jede Art der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII muss ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Referat Jugendhilfe (Allgemeiner Sozialer Dienst) gestellt werden. Im Rahmen des Wunsch und Wahlrechts darf jeder Antragssteller seine Vorstellungen über die gewünschte Hilfeart äußern. Die endgültige Entscheidung über die Hilfegewährung sowie der Art der Hilfe zur Erziehung und den Leistungserbringer, erfolgt in einer Teamentscheidung im Referat Jugendhilfe.
Haben Sie Fragen, oder benötigen Sie Hilfe beim Finden des richtigen Ansprechpartners?
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt

HELP e. V.
Auer Straße 12
08294 Lößnitz

Tel.: 03771 / 5952727
Fax: 03771 / 595467
e-Mail: ambulantehilfen@help-aue.de